Dienstag, 24. Juni 2025
FHNW Olten, Von-Roll-Strasse 10, Raum b018 (eG)
17:00 bis 19:00 Uhr (anschliessend Apéro)

WORKSHOP: Qualität bei der Verfahrensaufnahme

Nach Eingang einer Gefährdungsmeldung prüft die KESB ihre Zuständigkeit und gibt gegebenenfalls eine (interne oder externe) Abklärung in Auftrag. Teilweise finden aber bereits vor dem Abklärungsauftrag Vorabklärungen (‘stille Abklärungen’) statt, mitunter ohne Wissen der betroffenen Personen.

Wird ein formeller Abklärungsauftrag erteilt, werden Betroffene in der Regel mittels eines Briefs informiert, der juristisch geprägt ist und für viele Betroffene schwer verständlich sein dürfte. Der erste Workshop widmet sich daher folgenden Fragen:

  • Was passiert bei der KESB nach Eingang einer Gefährdungsmeldung? Welche Schritte, welche Vorabklärungen unternimmt die KESB selbst?
  • Wie und wann werden Betroffene einbezogen bei der Verfahrensaufnahme? Wann werden sie informiert?
  • Wie kommen Gefährdungsmeldungen bei vorgelagerten Organisationen zustande? Welche Rationalitäten und organisationalen Logiken zeigen sich?

Mit Beiträgen von:

  • Roland Becker-Lenz (Fachhochschule Nordwestschweiz)
  • Charlotte Christener (KESB Bern)
  • Simone Girard-Groeber (Fachhochschule Nordwestschweiz)
  • Luca Maranta (Hochschule Luzern)
  • Evelyne Riner (KESB Solothurn)

Mit EX-IN und Mensch zuerst nehmen auch zwei Betroffenen-Organisationen am Workshop teil.

Moderation: Julia Emprechtinger (HES-SO Valais-Wallis) und Martina Koch (Fachhochschule Nordwestschweiz)

Die Veranstaltung ist kostenlos. Um Anmeldung bis 10. Juni 2025 wird gebeten.

Dienstag, 16. September 2025, HSLU Luzern, Werftestrasse 1
17:00 bis 19:00 Uhr (anschliessend Apéro)

WORKSHOP:
Selbstbestimmung schon am Anfang?!

Qualität in der Mandatsführung am Beispiel der Unterstützung zur Selbstbestimmung bei der Mandatsaufnahme

Der Anfang ist entscheidend und prägt unter Umständen die gesamte Mandatsführung. Daher will dieser Workshop sich mit der Qualität in der Mandatsaufnahme beschäftigen. Fragen, die wir gerne mit den Teilnehmenden und den Referierenden besprechen würden sind z.B. folgende:  

  • Worauf ist bei der Mandatsaufnahme besonders zu achten? Was bedeutet hier Qualität? 
  • Welche sozialarbeiterischen und rechtlichen Implikationen gibt es? 
  • Wie ist das Verhältnis von behördlichem Mandat und eigenem Fallverstehen? Was darf, was kann und was muss zusätzlich zum Auftrag noch geleistet werden? 
  • Inwiefern wird das Ziel bzw. eine allfällige Beendigung des Mandats bereits am Anfang mitgedacht?  
  • Inwiefern kann und soll bereits der Fokus auf die Selbstbestimmung gelegt werden?  
  • Was bedeutet Selbstbestimmung in diesem Teil der Mandatsführung?  

Mit Beiträgen von:

  • Pascale Hartmann / Selina Annen (Soziale Dienste Stadt Zürich)
  • Lukas Neuhaus (Fachhochschule Nordwestschweiz)
  • Daniel Rosch (Hochschule Luzern)

Moderation: Daniel Rosch (Hochschule Luzern) und Lukas Neuhaus (Fachhochschule Nordwestschweiz)

Die Veranstaltung ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten.

An der Gründung des Netzwerk sind Expert*innen aus Forschung und Praxis beteiligt.

Gabriela Antener
Institut Integration und Partizipation, Hochschule für Soziale Arbeit, Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW

Roland Becker-Lenz
Institut Professionsforschung und -entwicklung, Hochschule für Soziale Arbeit, Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW

Charlotte Christener
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern

Julia Emprechtinger
HES-SO Valais-Wallis, Forschungsinstitut für Soziale Arbeit

Patrick Fassbind
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt

Dominic Frei
Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz Stadt Bern, Schweizerischer Verband der Berufsbeistandspersonen SVBB

Martina Koch
Institut Professionsforschung und -entwicklung, Hochschule für Soziale Arbeit, Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW

Luca Maranta
Institut Sozialarbeit und Recht, HSLU Hochschule Luzern – Soziale Arbeit

Lukas Neuhaus
Institut Professionsforschung und -entwicklung, Hochschule für Soziale Arbeit, Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW

Daniel Rosch
Institut Sozialarbeit und Recht, HSLU Hochschule Luzern – Soziale Arbeit

Domenique Zehntner
Geschäftsstelle

gefördert durch den Schweizerischen Nationalfonds